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Новости за 19.01.2026

Tagesgäste rücken in den Fokus der Touristiker

Krone.at 

Für Aufwind bei Vorarlbergs Tourismus-Verantwortlichen sorgt eine Studie zum „Freizeit- und Naherholungstourismus in Vorarlberg“, die im Auftrag der Vorarlberg Tourismus GmbH vom Institut für Systemisches Management und Public Governance der Universität St. Gallen erstellt wurde. Demnach gibt es gerade bei den Tagesgästen noch viel Potenzial.



Kita-Kind in Berlin erschlagen

DIE WELT 

In einer Berliner Kita ist ein Kind tödlich verunglückt. Nach Polizeiangaben wurde es vermutlich von einer Tür erschlagen. Trotz Wiederbelebungsversuchen starb das Kind noch vor Ort. Die Kriminalpolizei ermittelt die genauen Umstände.

So stark sollen die Wohnungspreise heuer steigen

Krone.at 

Traurig, aber wahr: Die Immobilienpreise werden heuer laut Raiffeisen-Prognose um etwa 2,5 Prozent steigen – und damit stärker als 2025. In Wien erwarten die Bankökonomen einen stärkeren Preisanstieg als im Österreich-Schnitt.

Unternehmen feiert 150. Geburtstag: Was Henkel seinen Mitarbeitern zum Jubiläum spendiert - RP Online

Google News (ru): Schlagzeilen 

  1. Unternehmen feiert 150. Geburtstag: Was Henkel seinen Mitarbeitern zum Jubiläum spendiert  RP Online
  2. 150 Jahre Henkel: Pioniergeist, Innovation und Verantwortung  MM MaschinenMarkt
  3. OTS: Henkel AG & Co. KGaA / Henkel startet ins Jubiläumsjahr 2026 (FOTO) - boerse.de  boerse.de
  4. Henkel feiert 150 Jahre mit besonderen Mitarbeitergeschenken  it boltwise
  5. 150 Jahre Henkel  Henkel

Wanderer (84) stürzte 20 Meter tief in Bachbett

Krone.at 

Verletzt in einem Bach lag ein 84-Jähriger nach einem 20-Meter-Absturz im Wald über Schwaz im Tiroler Unterinntal. Dem Mann wären die eisigen Verhältnisse derzeit auf den Steigen beinahe zum tödlichen Verhängnis geworden.

Freisprüche nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen

Stern 

Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten sind die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter am Montag freigesprochen worden. Das Landgericht München II sah bei dem für die Unglücksstrecke verantwortlichen Bezirksleiter und dem zuständigen Fahrdienstleiter kein juristisch strafbares Verhalten. Das Gericht folgte damit der Forderung der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen gefordert.





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