Walldorfer Halloween-Randale: Darum kommen die Angeklagten glimpflich davon
Von Willi Berg
Heidelberg/Walldorf. Die Ausschreitungen an Halloween 2017 in Walldorf sorgten für Entsetzen in der Region. Insgesamt fassten die Ermittler 17 junge Kerle, die an nächtlichen Randalen beteiligt waren. Sie hatten Brandsätze auf eine Schule und einen Polizeiposten geworfen. Die Strafverfahren gegen zwölf von ihnen wurden schon abgeschlossen. Die fünf verbliebenen Angeklagten erhielten jetzt Verwarnungen und Auflagen.
Vier von ihnen hatten Molotowcocktails auf die Holzfassade einer Schulturnhalle geworfen. „Das hat ihnen mächtig Spaß gemacht“, glaubt Gisela Kuhn, Vorsitzende Richterin der Heidelberger Jugendkammer. Ein fünfter Mitangeklagter hatte das Benzin zum Bau der Brandsätze besorgt. „Es hat ausgesehen wie im Krieg“, zitierte Kuhn einen Ermittler.
Anwohner hätten jene Nacht als „apokalyptisch“ empfunden, sagte Verteidiger Hannes Linke. Sein Mandant hatte das Benzin an einer Tankstelle besorgt. „Es hätte Tote und Schwerverletzte geben können.“
Auch auf Seiten der Angeklagten. Bereits verurteilte Täter warfen damals Molotowcocktails auch auf einen Polizeiposten im Rathaus. Einer verfehlte nur knapp ein Fenster. Ein 34-jähriger Zeuge wurde übel zugerichtet, als er dem Treiben eine Ende bereiten wollte. Auslöser für die Randale waren verstärkte Polizeikontrollen.
Anwohner hatten sich zuvor mehrfach über die jungen Leute beschwert, die sich im Ortskern trafen und dort auch Rauschgift konsumierten. Die Kontrollen der Polizei führten zu mehreren Ermittlungsverfahren. Bereits verurteilte Täter hätten „beschlossen, sich an der Polizei zu rächen“, sagte Richterin Kuhn: „Halloween schien besonders geeignet.“ In einem früheren Prozess hatte ein 16-Jähriger Hass auf die Polizei als Motiv genannt.
Die jetzt Angeklagten ließen sich in jener Nacht offenbar spontan mitreißen. Von den Plänen, den Polizeiposten anzugreifen, wussten sie nichts. „Er hatte keine Rachegelüste“, sagte Verteidiger Oliver Brinkmann. Sein damals 17-jähriger Mandant habe „keine erklärbare Motivation“ und das Ausmaß nicht vorhergesehen. Die Taten hätten sich aus der Gruppendynamik heraus entwickelt, sagte Erster Staatsanwalt Haaf. Keiner der Angeklagten wäre allein auf die Idee gekommen.
Hinzu kam, dass die meisten stark betrunken waren. Alleine und nüchtern hätten sie das nicht getan“, ist sich auch die Vorsitzende Richterin sicher. Sie glaubt: „Das war eine einmalige Entgleisung.“ Die Angeklagten hätten inzwischen den „unrühmlichen Teil ihrer Jugend hinter sich gelassen haben“, so ihr Eindruck. Die fünf waren zur Tatzeit 16 bis 19 Jahre alt. Alle stammen aus gutbürgerlichen Elternhäusern. In dem Prozess zeigten sie aufrichtige Reue. Ein heute 20-Jähriger bezeichnete sich gar als „Vollidiot“. Es sei das Dümmste, was er je getan habe.
Mit der Verwarnung und den Auflagen solle den Angeklagten das begangene Unrecht vor Augen geführt werden, so die Vorsitzende Richterin. Ein Informatik-Student muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die vier mitangeklagten Lehrlinge sollen 1500 bis 2000 Euro an den Heidelberger Opferfonds zahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes. Richterin Kuhn wünschte den fünf jungen Leuten „alles Gute für die Zukunft“. Das Urteil ist rechtskräftig.