Urteil: 89-jähriger Münchner darf in seiner Wohnung bleiben
Seine Vermieterin meldete Eigenbedarf an, Rudolf Kluge bekam nach 44 Jahren die Kündigung. Nun hat das Amtsgericht entschieden: Ein Umzug ist dem Rentner nicht zuzumuten.

Seine Vermieterin meldete Eigenbedarf an, Rudolf Kluge bekam nach 44 Jahren die Kündigung. Nun hat das Amtsgericht entschieden: Ein Umzug ist dem Rentner nicht zuzumuten.