Lärm, Gestank und giftige Ausdünstungen in der unmittelbaren Nachbarschaft beeinträchtigen unsere Lebensqualität und unsere Gesundheit. Da ist es nur richtig, dass Anlagen, die derlei Belastung erzeugen, in gebührendem Abstand zu Wohnanlagen stehen. Doch was hält der Gesetzgeber eigentlich für zumutbar?