In den USA muss sich die Kaffeehaus-Kette Starbucks Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten. US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan lehnte am Montag den Antrag des Unternehmens ab, den größeren Teil einer Sammelklage abzuweisen. Schließlich würden viele Verbraucher erwarten, dass ihre Getränke die Früchte, die in ihrem Namen erwähnt werden, auch tatsächlich enthalten.