Der Gesetzentwurf wurde auf Initiative des Außenministeriums der Republik Belarus ausgearbeitet und dem Abgeordnetenhaus am 6. September vom Ministerrat vorgelegt. Er dient der Wahrung der nationalen Interessen der Republik Belarus. Damit werden die Verpflichtungen der belarussischen Partei, die sich aus dem am 19. November 1990 in Paris unterzeichneten Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa ergeben, gegenüber der Republik Polen und der Tschechischen Republik ausgesetzt.