Der Geschäftsführer und neun Mitarbeiter eines Salzburger Transportunternehmens sahen sich am Dienstag am Landesgericht mit dem nur selten zur Anwendung kommenden Vorwurf der "Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen" (§ 225 Strafgesetzbuch) konfrontiert. Laut Strafantrag hatten sie in zahlreichen Fällen und in unterschiedlicher Tatbeteiligung die eingebauten, digitalen Fahrtenschreiber in ihren Sattelkraftfahrzeugen manipuliert.