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Апрель
2024

Trotz Spionageskandal: AfD-Politiker Maximilian Krah bleibt Spitzenkandidat für Europawahl

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Trotz Spionageskandal: AfD-Politiker Maximilian Krah bleibt Spitzenkandidat für Europawahl

Schwerwiegende Spionagevorwürfe gegen einen seiner Mitarbeiter halten ihn nicht auf: AFD-Politiker Maximilian Krah soll weiter für die Europawahl kandidieren.

Der umstrittene EU-Spitzenkandidat der AfD, Maximilian Krah, wird zur Belastung für seine Partei. Die AfD hat aber keine Handhabe, ihn so kurz vor der Wahl von Platz eins der Kandidatenliste zu streichen: Denn die gesetzliche Frist für eine Änderung der Listen zur Europawahl ist bereits am 18. März ausgelaufen. Krah bleibt also an der Spitze der Liste – ob die AfD das will oder nicht.

Die Liste könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur noch dann geändert werden, "wenn ein Bewerber oder Ersatzbewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert" – so steht es im Europawahlgesetz. Der Verlust der Wählbarkeit tritt dann ein, wenn ein Kandidat strafrechtlich wegen eines Verbrechens zu mindestens fünf Jahre Haft verurteilt wurde.

Änderungen auf der AFD–Kandidatenliste nicht mehr möglich

Krah würde auch dann weiter auf Platz eins der Kandidatenliste stehen, wenn er von sich aus als Spitzenkandidat zurücktreten würde. Allerdings hätte er die Möglichkeit, das gewonnene Mandat im Europaparlament nicht anzutreten – dies wäre allein seine Entscheidung, niemand könnte ihn dazu zwingen.Maximilian Krah Kurzportät 19.23

Ein Parteiaustritt oder –ausschluss hätte rechtlich ebenfalls keine Auswirkung auf seine Platzierung auf der Kandidatenliste. Die AfD könnte allenfalls auf politischer Ebene erklären, dass sie nach der Wahl nicht mit dem Abgeordneten Krah im Europaparlament zusammenarbeiten wolle.

Krah war – wie auch die anderen Kandidatinnen und Kandidatinnen der AfD fürs Europaparlament – auf dem Magdeburger Parteitag im Sommer aufgestellt worden. Die AfD reichte die Kandidatenliste dann fristgerecht bei der Bundeswahlleiterin zur Prüfung ein – diese Einreichungsfrist endete am 18. März um 18.00 Uhr, danach waren keine Änderungen mehr möglich. Der Bundeswahlausschuss ließ am 29. März die Listen von 35 Parteien für die Europawahl zu – unter ihnen die Liste der AfD mit dem Namen Markus Krah an der Spitze.











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