Ein Verwaltungsgericht hat die neue Praxis, Asylsuchende an den Grenzen abzuweisen, in drei Fällen für rechtswidrig erklärt – und damit eine große Diskussion ausgelöst. Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler ordnet die Lage juristisch ein und spricht auch darüber, dass der Richter bei den Grünen ist.