Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Redaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Anrechnung von Ausbildung bei der Rente. Wer Rentenbeiträge zahlt, erarbeitet sich mit jedem Monat ein bisschen mehr Rente , so viel ist klar. Doch es gibt auch Zeiten, die für die spätere Rente relevant sind, ohne dass Beiträge in die Rentenkasse geflossen sind. Eine t-online-Leserin fragt sich daher: "Wird mein Bachelor- und Masterstudium bei der Rente angerechnet? Und wenn ja, was bedeutet 'Anrechnung' genau?" Grundsätzlich kann ein Studium als sogenannte Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für den Schulbesuch. Beide Ausbildungsarten werden ab dem 17. Lebensjahr für maximal acht Jahre berücksichtigt. Doch was bringt das der Leserin konkret? Lesen Sie auch: Ausbildung nicht für Rente anerkannt – ist das richtig? Studium zählt als Wartezeit für bestimmte Renten "Alle Anrechnungszeiten werden bei der Prüfung der Wartezeit von 35 und 45 Versicherungsjahren mitgezählt", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Die Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte und für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Wartezeit von 45 Jahren müssen Sie erfüllen, um Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu haben. Das heißt: Ein Hochschulstudium trägt dazu bei, dass Sie diese Mindestversicherungszeiten schneller oder überhaupt erreichen. Anrechnungszeiten spielen aber auch bei der Berechnung der Rentenhöhe eine Rolle. "Sie erhalten dafür teilweise sogenannte Entgeltpunkte", sagt Manthey. Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, erwirbt man klassischerweise, wenn man selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Dabei gilt: Wenn Sie in einem Jahr genauso viel verdienen wie der Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, erhalten Sie exakt einen Rentenpunkt . Verdienen Sie mehr, gibt es auch mehr Rentenpunkte und umgekehrt. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell einer Rente von 40,79 Euro im Monat. Lesen Sie hier, wie sich die Rentenhöhe genau berechnet. Anrechnungszeit ist nicht gleich Anrechnungszeit "Die Berechnung der Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten ist individuell und komplex, weil sie sich nach dem persönlichen Erwerbsverlauf richtet", erklärt Manthey. Genauer: "nach dem durchschnittlichen Gesamtwert aller gezahlten Beiträge." Und: Je nach Art der Anrechnungszeit unterscheidet sich auch, wie viele Rentenpunkte Sie dafür erhalten können. "Für Ausbildungszeiten mit berufsbildendem Charakter wie der Besuch einer Fachschule erhalten Sie beispielsweise pro Jahr nur 75 Prozent des durchschnittlichen Entgeltpunktwerts, also höchstens 0,75 Rentenpunkte. Bei Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz sind es dagegen 100 Prozent", so Manthey. Weitere wichtige Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie arbeitsunfähig, krank oder in Reha waren sowie Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld , Hartz IV oder Bürgergeld bezogen haben.
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