Nachdem sich die Spengler mit massiven Zusatzkosten durch ihre Einbeziehung in die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskassa) konfrontiert sehen, wollten sie vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen. Darauf wird jetzt verzichtet, es würde sich gegebenenfalls nur ein "Pyrrhussieg" ergeben. Nun erfolgt ein Antrag auf Infos nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie viel Geld die BUAK bisher von Spenglerbetrieben bekam. Sie selbst sprechen von Millionen.