Josef Fritzl bleibt hinter Gittern: Das Landesgericht Krems verweigert dem 90-Jährigen vorerst die bedingte Entlassung. Trotz Gutachten, die ihn als ungefährlich einstufen, sieht die Justiz weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit. Seine Verteidigung kündigt Einspruch an.