Während einer Operation in einem Salzburger Krankenhaus fiel ein medizinisches Gerät aus. Wegen des technischen Defekts musste die OP abgebrochen und zwei Tage später nachgeholt werden. Weil er deswegen zweimal unter Vollnarkose stand, verklagte der Patient die Klinik auf Schadenersatz. Doch die Justiz wies die Klage ab.