Die Europäische Union ist befugt, europaweite Regeln für Mindestlöhne festzulegen. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Dienstag in Luxemburg. Die Richter entschieden aufgrund einer Klage Dänemarks, das die EU-Kompetenz in dieser Frage beeinsprucht hatte. Allerdings hoben die Richter zwei Bestimmungen der im Jahr 2022 per Mehrheitsentscheidung beschlossenen Richtlinie auf.