Kampfansage an das Geschäftsmodell „Parkplatz-Abzocke“: Die Regierung hat am Dienstag eine Reform der Besitzstörungsklagen auf den Weg gebracht. Missbräuchliche Kfz-Besitzstörungsklagen sollen unprofitabel gemacht werden, indem die Anwaltstarife und die Gerichtsgebühren gesenkt werden. Das neue Gesetz gilt ab 1. Jänner 2026.