Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft hat in einer Stellungnahme empfohlen, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie nicht generell von der Aufnahme in den Polizeidienst auszuschließen. Damit gab er einer Beschwerde der Aids Hilfe Wien aus dem Jahr 2024 recht. Laut der Stellungnahme argumentierte das Innenministerium beim Ausschlusskriterium nicht mehr mit der Ansteckungsgefahr, sondern mit der zur Eindämmung der Erkrankung erforderlichen Einnahme von Medikamenten.