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Декабрь
2025

Dezember: Neuerungen bei Rente, Steuer und Krankenkasse

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Auch im Dezember kommen wieder einige Neuerungen auf die Bürger zu. Betroffen sind diesmal vor allem Rentner. Aber auch für gesetzlich Versicherte wird der Monat spannend. Ab Dezember 2025 müssen sich Rentner auf Änderungen beim Rentenzuschlag einstellen. Auch ein Auszahlungsweg verschwindet. Zudem stehen wichtige Entscheidungen für Krankenversicherte an und Steuerzahler sollten ihre letzte Chance auf Erstattung nutzen. t-online fasst die wichtigsten Termine zusammen. Rentenzuschlag wird neu berechnet Drei Millionen Rentner erhalten derzeit einen Zuschlag zu ihrer Erwerbsminderungsrente. Für diesen gilt ab 1. Dezember 2025 allerdings eine neue Rechtsgrundlage. Der Rentenzuschlag wird ab dann anders berechnet. Auch die Zahlweise ändert sich: Sie erhalten das Geld nicht mehr als gesonderte Zahlung, sondern der Zuschlag wird Ihnen zusammen mit Ihrer normalen Rente in einem Betrag überwiesen. Er ist damit dauerhafter Bestandteil der gesetzlichen Rente und wächst künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit. Es kann sogar sein, dass sich Ihre Rente durch die Neuregelung insgesamt leicht erhöht. Ist das der Fall, können Sie außerdem mit einer Nachzahlung rechnen. Beziehen Sie gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente, müssen Sie bei dieser Rentenart allerdings mit Kürzungen rechnen. Denn der Zuschlag gehört damit zum anrechenbaren Einkommen; Ihre Witwenrente kann dadurch sinken. Post stellt Service für Rentner ein Noch immer erhalten einige Rentner in Deutschland ihre Rente in bar – ohne Bankkonto, ohne Überweisung. Möglich macht das ein mittlerweile selten genutzter Service namens "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV), den die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung anbietet. Doch dieser Service wird zum Dezember 2025 eingestellt. Konkret heißt das: Ab dann ist die Rentenauszahlung per Scheck in der Postbank-Filiale nicht mehr möglich. Rentner, die bislang keine Kontoverbindung hinterlegt haben, sollten das nun dringend nachholen. Denn solange sie das nicht tun, bleibt die Rentenzahlung aus. Doch keine Sorge: Das Geld ist nicht verloren. Die Rentenversicherung zahlt die einbehaltenen Beträge nach, sobald Sie ihr ein Konto nennen. Seit Monaten hat der Rentenservice der Deutschen Post betroffene Rentner angeschrieben und zur Umstellung auf die Überweisung aufgefordert. Gehören Sie dazu, sollte Ihnen daher ein Formular mit dem Titel "Antrag auf unbare Zahlung einer Rente" vorliegen. Ist das nicht der Fall, können Sie es dort auch telefonisch anfordern unter 0221-5692444. Letzte Chance für diese Steuererklärung Wer nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf sie auch noch Jahre später einreichen. Das lohnt sich in der Regel, im Schnitt erstatten die Finanzämter mehr als 1.000 Euro. Allerdings ist auch diese Frist einmal zu Ende. Generell gilt: Sie können sich bis zu vier Jahre Zeit lassen. Eine letzte Chance zur Abgabe gibt es daher noch für die Steuererklärung 2021. Sie muss am 31. Dezember 2025 beim Finanzamt sein. Für die Steuererklärungen 2021, 2022 und 2023 bleibt jeweils noch ein weiteres Jahr länger Zeit. Lesen Sie hier, wer eine Steuererklärung abgeben muss. Krankenkassen legen Zusatzbeitrag fest Zum Jahresende entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen, wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag im neuen Jahr ausfallen wird. Die Bundesregierung hatte zwar ein zwei Milliarden Euro schweres Sparpaket auflegen wollen, das den Orientierungswert für die Kassenbeiträge bei 2,9 Prozent halten sollte, doch dieses hat es bisher nicht durch den Bundesrat geschafft. Zudem warnten die gesetzlichen Krankenversicherungen ohnehin bereits, dass auch mit dem Paket weitere Anhebungen nötig sein werden . Hintergrund ist auch, dass der Wert des Bundesgesundheitsministeriums nicht berücksichtigt, dass manche Kassen ihre Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. Gesetzlich Versicherte sollten sich also darauf einstellen, dass der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse trotz des Sparpakets der Regierung steigen könnte . Sollte das der Fall sein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bahn wechselt ihren Fahrplan Die Deutsche Bahn verdichtet mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember den Takt auf zentralen Fernverkehrsstrecken und baut ihr ICE-Sprinter-Netz deutlich aus. Neue schnelle Verbindungen entstehen unter anderem zwischen Berlin und Stuttgart über Nürnberg; zudem fahren künftig mehr Sprinter zwischen Hamburg und Frankfurt sowie zwischen München und Berlin. Gleichzeitig dünnt der Konzern weniger nachgefragte Linien aus. Die IC-Verbindung Leipzig–Nürnberg über Jena wird von fünf auf zwei Fahrten je Richtung reduziert, in Lübeck und Berchtesgaden entfällt der Fernverkehr vollständig. Als Grund nennt die Bahn mangelnde Wirtschaftlichkeit und den wachsenden Umstieg der Fahrgäste auf das Deutschlandticket im Nahverkehr. Balkonsolaranlagen ohne Spezialstecker Ab dem 1. Dezember ist für kleine Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, offiziell keine teure Spezialsteckdose mehr nötig. Die Anlagen können dann mit einem einfachen Schuko-Stecker, wie er auch etwa bei Waschmaschinen oder Computern zum Einsatz kommt, verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt hat und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenzt. Förderung für EH55-Häuser wieder möglich Wer ein Haus mit vergleichsweise niedrigem Energieverbrauch bauen will, kann wieder eine Förderung beantragen. Ab dem 16. Dezember wird laut Bundesbauministerium die Förderung von Neubauten oder dem Ersterwerb von Wohngebäuden mit dem Effizienzstandard EH55 wieder aufgenommen. Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Häuser nur mit erneuerbaren Energien beheizt werden, auch muss die Baugenehmigung bereits vorliegen. Die baureifen Vorhaben oder der Erstkauf können demnach mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert werden.














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