Wegen Fluchtgefahr darf Brasiliens Ex-Präsident seine Haftstrafe nicht im Hausarrest verbringen. Über die Feiertage ist Bolsonaro jedoch mehrmals operiert worden, weshalb das Oberste Gericht eine Ausnahme gemacht hat. Jetzt hat der 70-Jährige wieder eine OP gehabt – wegen chronischem Schluckauf.