Sie haben einen Winterurlaub gebucht, aber der Pistenspaß fällt wetterbedingt aus – wie schaut es dann mit einer möglichen Preisminderung aus? Und dürfen Sie beim Skifahren auch mal zu tief ins Glas schauen? Fragen, auf die Anwälte Antworten wissen und dafür sorgen, dass der Einkehrschwung nicht zu teuer wird.