BG-Rezept: Keine freie Auswahl (Apotheke-Adhoc) 0 10.01.2026 10:27 Press24.net Bei einem Arbeitsunfall oder berufsbedingten Krankheiten übernimmt nicht die Krankenkasse die Kosten für die Arzneimittel, sondern die gesetzliche Unfallkasse. Zulasten der BG dürfen sowohl Heil- als auch Hilfsmittel verordnet werden. Rechtliche Партнёры Smi24.net Все новости за 24 часа Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ