Schnee und Glatteis: Was gilt, wenn man nicht in die Arbeit kommt 0 11.01.2026 15:14 Oberoesterreichische Nachrichten LINZ/WIEN. Eine Dienstverhinderung stellt keinen Entlassungsgrund dar, Arbeitnehmer dürfen aber nicht einfach zu Hause bleiben. Партнёры Smi24.net Все новости за 24 часа Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ