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Gerhard Schröder: Kanzleramt will Einsicht in Akten über Putin-Treffen

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Das Bundesarchiv bemüht sich seit Langem um die Akten der Amtszeit von Altkanzler Gerhard Schröder. Stattdessen übergab er 178 Ordner mit offiziellen Dokumenten der Friedrich-Ebert-Stiftung. Nun will das Bundeskanzleramt die Akten einsehen. Gerhard Schröder hat Mitte 2025 entgegen einer Verfügung des Kanzleramts zahlreiche Akten aus seiner Zeit als Bundeskanzler zur SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung bringen lassen, wo sie der Öffentlichkeit weiter nicht zugänglich sind. Nun belegen t-online vorliegende Dokumente: Schröder ignorierte damit jahrelange Bitten des Bundesarchivs in Koblenz, dem amtliche Dokumente laut Gesetz zwingend anzubieten sind. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat seit Monaten keinen Kontakt mehr zum Bundesarchiv gesucht, obwohl sie bereits im Frühjahr von dort explizit auf die Gesetzeslage hingewiesen wurde. Nun will das Kanzleramt bald die Akten sichten. Gesprächsvermerke und Terminakten Gegenstand der Kontroverse sind 178 Ordner mit amtlichen Dokumenten, die in Schröders Kanzlerbüro im Bundestag aufbewahrt wurden. Sie enthalten unter anderem Gesprächsvermerke, persönliche Korrespondenz, handschriftliche Notizen und die Terminakten aus Schröders Amtszeit, die auch Inhalte von damaligen Gesprächen mit dem russischen Machthaber Wladimir Putin zusammenfassen sollen. Zuerst berichtete "Correctiv" über ihren Abtransport in die parteinahe Stiftung. Das Bundespresseamt bestätigte t-online, dass die Akten in die Stiftung verbracht worden seien, als die SPD-Fraktion im Juni 2025 Schröders Büro auflöste. Vorausgegangen war im Mai 2022 eine Entscheidung des Haushaltsausschusses, dem Altkanzler die Räume aufgrund seiner Russlandnähe zu streichen. Das Bundeskanzleramt forderte Schröders Büro daraufhin auf, sämtliche Akten zu übergeben, die es in einem t-online vorliegenden Schreiben minutiös auflistete. Da Schröder aber gegen die Ruhendstellung des Büros klagte, gestaltete sich die Übergabe offenbar unübersichtlich. Bundesarchiv kontaktierte Schröder mehrfach Das Bundeskanzleramt habe sich auf verschiedenen Kanälen im Abstimmungsprozess mit Schröder befunden, sagte ein Regierungssprecher t-online. "Der genaue Zeitpunkt der Auflösung des Büros war dem Bundeskanzleramt nicht bekannt." Und so überwachte offenbar kein Mitarbeiter – wie der Bundesrechnungshof bereits 2019 gefordert hatte – die Auflösung persönlich. Im Bundesarchiv wurde der Vorgang ebenfalls mit Überraschung zur Kenntnis genommen: Wie aus Schriftwechseln mit Schröder hervorgeht, die t-online vorliegen, bemühte sich das Archiv seit über 15 Jahren um Schröders Aufzeichnungen. Denn es ist nicht nur für amtliche Akten zuständig, sondern hat auch den Auftrag, die privaten Dokumente besonders wichtiger Politiker zu sichern. Erstmals 2009, zuletzt 2019 gratulierten die Behördenleiter dem Altkanzler zu runden Geburtstagen – stets verbunden mit dem Angebot, "die persönlichen Papiere, Briefe, Manuskripte und sonstigen Aufzeichnungen" des Altkanzlers zu archivieren. Antwort erhielten sie von Schröder nur einmal 2014: "Ich denke noch darüber nach, wie mit diesen Unterlagen weiter verfahren wird. Insofern war Ihr Angebot ein wichtiger Hinweis. Eine endgültige Entscheidung werde ich jedoch nicht zeitnah treffen." Stiftung überraschte Bundesarchiv Dass diese Entscheidung mittlerweile getroffen zu sein scheint, erfuhr das Bundesarchiv von der Stiftung. Und auch, dass Schröder nicht nur seine privaten Dokumente in die parteinahe Stiftung bringen ließ – wo eine Nutzung seine Zustimmung erfordert – sondern auch amtliche Dokumente, die laut Gesetz dem Bundesarchiv anzubieten sind. Ende April 2025 klingelte in Koblenz das Telefon, Anrufer war ein Mitarbeiter des Archivs der sozialen Demokratie (AdsD) der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin . Die war damals mit Anfragen eines Journalisten konfrontiert, der die Dokumente des Altkanzlers einsehen wollte, und suchte deswegen Rat. Dass Schröders Vorlass mittlerweile in der Stiftung lagerte, war bis dahin im Bundesarchiv offenbar nicht bekannt. Diese Information werde "aktuell weder in Kalliope noch in den Online-Findmitteln des AdsD nachgewiesen", heißt es in einem Gesprächsvermerk, den der zuständige Sachbearbeiter des Bundesarchivs im Anschluss an das Telefonat anfertigte und der t-online vorliegt. Kalliope ist der überregionale Verbund für Nachlässe. Stiftung stellte Übergabe in Aussicht Die Mitteilung war bis zu diesem Zeitpunkt zwar enttäuschend für das Bundesarchiv, aber vermutlich noch nicht problematisch: Offenbar waren die amtlichen Akten im April noch in Schröders Kanzlerbüro, die Dokumente in der Friedrich-Ebert-Stiftung hingegen private Unterlagen und Aufzeichnungen. Das sollte sich kurz darauf ändern. Die Friedrich-Ebert-Stiftung habe "kürzlich die Aufforderung erhalten, die Unterlagen des Bundestagsbüros von Gerhard Schröder als Teil des Vorlasses aus Berlin abzuholen", ist im Gesprächsvermerk zu lesen. Die Stiftung habe betont, "dass man darin enthaltene Unterlagen amtlicher Provenienz dem Bundesarchiv anbieten werde". Von der Notwendigkeit einer solchen Anbietung sei auszugehen, hielt der zuständige Sachbearbeiter damals fest. Offenbar wollte er die Inhalte des Telefonats auch offiziell verschriftlicht wissen. Knapp zwei Wochen später nahm das Bundesarchiv nun selbst Kontakt zur Stiftung auf. In der E-Mail heißt es: "Nach hiesiger Auffassung sind die Unterlagen von bleibendem Wert, zumal diese auch die Überlieferung des Bestandes B 136 Bundeskanzleramt sinnvoll ergänzen würden." Es folgt ein expliziter Hinweis auf die Gesetzeslage. Bundesarchiv wies auf Gesetzeslage hin "Wie Sie sicher bereits wissen, sind nach den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Kanzlerbüros 'öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts, die dazu berufen [sind], Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bzw. Aufgaben im öffentlichen Interesse – hier: die Erfüllung 'fortwirkender Verpflichtungen' der Bundeskanzler a.D. aus ihrem früheren Amt – wahrzunehmen' (OVG 10 B 34.23)", heißt es in der E-Mail weiter. Das Bundesarchiv sichere deswegen "nochmals die Unterstützung bei der weiteren Bearbeitung der Unterlagen" zu. Auf Antwort wartet das Bundesarchiv bis heute. Das hat einen Grund: Für einen direkten Kontakt mit dem Bundesarchiv sieht die Friedrich-Ebert-Stiftung keinen Anlass, wie Johannes Damian t-online auf Anfrage mitteilte. Er ist Sprecher der Stiftung und wähnt, trotz der Verfügung des Kanzleramts von Juni 2022 zur Übergabe der amtlichen Dokumente, zunächst erneut die Regierungszentrale am Zug. Akten im Haushaltsausschuss auf der Tagesordnung "Bei Übernahmen gehen wir grundsätzlich von einer ordnungsgemäßen Aktenführung des Bundeskanzleramts aus", sagte Damian. "Das heißt, das Bundeskanzleramt prüft zunächst, ob es sich bei Akten im Bundeskanzlerbüro um amtliche Unterlagen handelt und bietet, so dies seiner Einschätzung nach der Fall ist, diese dem Bundesarchiv an." Derzeit befinde sich die Stiftung dazu "im Klärungsprozess" mit dem Bundeskanzleramt und Schröder. "Sollte das Bundeskanzleramt im Rahmen dieses Klärungsprozesses zu dem Schluss gelangen, dass die übergebenen Akten amtliche Unterlagen enthalten, wird das AdsD diese Unterlagen dem Bundeskanzleramt übergeben." Das Amt könne die Unterlagen dann dem Bundesarchiv anbieten. Im Archiv der sozialen Demokratie sei die Nutzung des Bestands nur mit Schröders Zustimmung möglich. In welchem Zeitraum dieser Klärungsprozess abgeschlossen sein soll, beantwortete die Stiftung auf Anfrage nicht. Die von Schröder übernommenen Dokumente seien "noch nicht archivfachlich bearbeitet", sagte Damian. Ein Regierungssprecher teilte t-online mit: "Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen." Am Mittwoch soll die Bundesregierung im Haushaltsausschuss des Bundestags zum Sachstand berichten.














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