Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einer Transperson das Recht eingeräumt, ihren Geschlechtseintrag aus dem Personenstandsregister streichen zu lassen. Damit hob er laut "Presse" (Montag-Ausgabe) nach langem Rechtsstreit ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) auf, das ihr das noch verweigert hatte. Transpersonen komme nämlich der gleiche Schutz zu wie Intersexuellen, argumentiert der VfGH - für diese Gruppe hatte er dies bereits vor einigen Jahren klargestellt.