Seit 1. Jänner 2026 gibt es ein Gesetz, das vorschreibt, Müllmengen ab zehn Tonnen und einer Distanz von mehr als 100 Kilometern mit der Bahn zu transportieren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn es keine Bahnkapazitäten gibt. Diese Ausnahme macht 97 Prozent der Fälle aus.