Das Gesetz schützt Staatsangestellte in St.Gallen und Appenzell Innerrhoden stärker als im Rest der Schweiz – diese Auslegung erntet in einer UZH-Studie Kritik (Tagblatt)
Das Ermächtigungsverfahren schützt Staatsangestellte vor missbräuchlichen Anzeigen. In den Kantonen St.Gallen und Zürich gilt das bedingt auch für Private mit öffentlichen Aufgaben. Das geht zu weit, heisst es in einer Studie der Universität Zürich.