„Man kann sich auch vergendern“ 0 05.02.2026 20:05 DIE WELT Die Angestellte einer Bundesbehörde weigert sich, einen amtlichen Text vollständig zu gendern. Ist das ein Kündigungsgrund? Das Arbeitsgericht Hamburg verneint das. Der Berufungsprozess endet mit einer überraschenden Begründung. Партнёры Smi24.net Все новости за 24 часа Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ