Laut noch nicht rechtskräftigem Urteil eines Bezirksgerichts im Land Salzburg hatte der Thermenangestellte in einem Mitarbeiterraum im Wellnessbereich zwei Kolleginnen wiederholt im Intimbereich betatscht. Er erhielt jetzt eine unbedingte Geldstrafe – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.