Dem 47-Jährigen wurde am Dienstag am Landesgericht wegen gravierender Vorwürfe der Schöffenprozess gemacht. Laut Anklage soll er sich im Hinterzimmer eines Vereinslokals bereits im März sowie auch im April 2024 jeweils an einer stark betrunkenen (und sohin wehrlosen) Frau vergangen haben. Der Angeklagte sprach von einvernehmlichem Sex. Das glaubte ihm der Schöffensenat nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.