Frankfurt-Rödelheim: Proteste vor Moschee weiter erlaubt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bekräftigt, dass vor der Imam-Ali-Moschee weiter gegen deren Schließung protestiert werden darf. Verkehrsbehinderungen sind damit hinzunehmen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bekräftigt, dass vor der Imam-Ali-Moschee weiter gegen deren Schließung protestiert werden darf. Verkehrsbehinderungen sind damit hinzunehmen.