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Terrorprozess: "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht

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Sie sind jung und radikal und laut Anklage Terroristen. Sieben mutmaßlichen Mitgliedern und einem Unterstützer der rechtsextremen "Letzten Verteidigungswelle" wird in Hamburg der Prozess gemacht.

Es geht um die Mitgliedschaft in der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" oder deren Unterstützung, versuchten Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung: Gut neun Monate nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen müssen sich acht junge, teils noch minderjährige Männer vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg verantworten. Laut Bundesanwaltschaft verstanden sich die Mitglieder der Gruppe als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". 

Wer ist angeklagt?

Als Rädelsführer sind drei der jungen Männer angeklagt, einer als Mittäter. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme im Mai vergangenen Jahres waren vier der fünf Beschuldigten noch minderjährig - der jüngste war 14 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen. 

Zwei der Rädelsführer stammen laut Bundesanwaltschaft aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein in Rostock festgenommener Jugendlicher soll demnach "Erfinder" der Gruppe gewesen sein, die sich über Chatgruppen vernetzt habe. Ebenso wie ein in Wismar festgenommener junger Mann und ein weiterer als Rädelsführer Angeklagter soll er als Gruppen-Administrator aufgetreten sein.

Insgesamt wurden im Mai 13 Objekte durchsucht. Drei der nun Angeklagten saßen damals schon in Untersuchungshaft. Der Älteste war bei seiner Festnahme 21 Jahre alt. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben. 

Was wird ihnen vorgeworfen?

Ziel der Gruppe sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen, hieß es von der obersten Anklagebehörde in Karlsruhe. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

Die Bundesanwaltschaft rechnet der Gruppe drei Anschläge und Anschlagspläne in Brandenburg und Thüringen zu. So sollen zwei Mitglieder im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im südbrandenburgischen Altdöbern verübt haben. Die dort lebenden Menschen seien nur durch Zufall nicht verletzt worden, so die Bundesanwaltschaft. 

Im thüringischen Schmölln sollen zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres das Fenster einer bewohnten Asylbewerberunterkunft eingeschlagen und versucht haben, sie mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. Der Versuch misslang. An der Unterkunft hinterließen die Täter aber unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie "Ausländer raus".

Zudem sollen drei Mitglieder der Gruppe einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant haben, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von "stern"/RTL verhindert werden konnte. Vier Beschuldigte sollen zudem Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten.

Welche Rolle spielt das Alter der Beschuldigten?

Laut Bundesanwaltschaft haben auch die zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten "als Jugendliche mit Verantwortungsreife" gehandelt. Das bedeutet, dass sie zur Tatzeit reif genug gewesen seien, um das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Der älteste Angeklagte, der bei seiner Festnahme 21 Jahre alt war, gilt strafrechtlich als Heranwachsender. 

Die höchste zu verhängende Jugendstrafe beträgt laut Jugendgerichtsgesetz fünf Jahre. "Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre", heißt es im Gesetzestext. Gleiches gilt für Heranwachsende.

Wegen des jungen Alters der Angeklagten könnte in dem Verfahren zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Wie ist die Entwicklung bei rechter Gewalt?

Die Polizei hat 2025 erneut mehr rechts motivierte Gewalttaten festgestellt als im Jahr zuvor. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag an die Bundesregierung hatte kürzlich ergeben, dass nach vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Gesamtjahr bundesweit 1.521 Fälle von politisch motivierter Gewalt aus dem rechten Spektrum aktenkundig wurden. 

In der entsprechenden BKA-Statistik für 2024 sind 1.488 rechts motivierte Gewalttaten aufgeführt. Im Jahr davor waren der Polizei 1.270 Gewalttaten mit rechtem Hintergrund bekanntgeworden.

Werden die Täter jünger?

Schon nach den Razzien im Mai vergangenen Jahres hatte das BKA mitgeteilt, dass seit Mitte 2024 in der rechten Szene neue Jugendgruppen in Erscheinung getreten seien, "die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet haben". Diese träten vermehrt durch Veranstaltungen, Straftaten und Störaktionen in Erscheinung.

Auch die Bundesregierung hatte damals auf eine Anfrage aus der Linksfraktion im Bundestag geantwortet, dass sie "die Entwicklung der neu entstehenden, gewaltbereiten rechtsextremistischen Jugendgruppen" intensiv beobachte. Diese entfalteten "deshalb eine Gefährdungsrelevanz, da junge und in ihrer Wertevorstellung oft noch nicht gefestigte Personen aufgrund einer leichteren Manipulierbarkeit sowie einer insgesamt erhöhten Vulnerabilität tendenziell eher anfällig dafür sind, propagandistische und extremistische Ideologien aufzunehmen und sich mit diesen zu identifizieren", hieß es. 

Das Internet und die sozialen Medien böten hierfür "ein herkunfts- und ressourcenunabhängiges und somit auch für Minderjährige einfach zu handhabendes Mittel für entsprechende Kommunikation und Vernetzung mit Gleichgesinnten".















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