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Immobilie, Hausrat, Auto: Diese Versicherungen zahlen bei Waldbrand-Schäden

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Evakuierung in Hürtgenwald: Wenn das Eigentum auf der Flucht vor einem Waldbrand zurückbleibt, sind Betroffene zu Recht in Sorge. Kommt tatsächlich etwas zu Schaden, greifen aber meist Versicherungen. Der in Nordrhein-Westfalen wütende Waldbrand zwang schon jetzt zahlreiche Menschen dazu, ihr Hab und Gut hinter sich zu lassen und sich in Sicherheit zu bringen. Der Ortsteil Gey der Gemeinde Hürtgenwald wurde vollständig evakuiert. Doch was, wenn die Flammen tatsächlich am zurückgebliebenen Eigentum züngeln? Welche Versicherung greift dann? Der Bund der Versicherten klärt auf: Immobilie: Wenn das eigene Haus durch die Flammen Schaden nimmt, können Eigentümerinnen und Eigentümer auf ihre Wohngebäudeversicherung bauen. Sie kommt entweder für die Reparatur des Gebäudes oder den Neubau zum Neuwert auf. Kosten- und Preissteigerungen sind hier also mitversichert. Hausrat: Für Schäden durch Brand oder Löschwasser an allen nicht fest mit dem Haus verbundenen Gegenständen – also etwa Möbel, Kleidung und technische Geräte – braucht es eine Hausratversicherung. Auch sie entschädigt die in Mitleidenschaft gezogenen Dinge zum Neuwert. Versicherte sollten dafür im Idealfall durch Rechnungen oder Fotos belegen können, was sie besessen haben. Geht das Auto in Flammen auf, braucht es eine Kaskoversicherung, um den Schaden zu ersetzen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung genügt dafür nicht.














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