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Polizei im Dienst der Justiz: Gefangenentransporte belasten Polizei – Lösung per Video?

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In vielen Prozessen sitzen auch Polizisten, um Häftlinge zu bewachen. Videokonferenzen könnten die Beamten dabei entlasten - glaubt jedenfalls eine Gewerkschaft. Ein Ansatz für eine Entlastung?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert einen verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik im Justizbereich, um Polizisten zu entlasten. Hintergrund ist, dass viele Polizisten in Bayern durch die sogenannten Vorführdienste bei der Justiz benötigt werden und dadurch in der Zeit nicht andere Aufgaben übernehmen können. Die Beamten müssen dabei oft Untersuchungshäftlinge oder Strafgefangene vom Gefängnis zu den Gerichten bringen und während der Prozesse bewachen. Durch Videoschalten in die Justizvollzugsanstalten könnte der Aufwand reduziert werden.

Der Gesetzgeber habe die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz von Videotechnik bei Gerichtsverfahren sowie bei Verfahren der Staatsanwaltschaften bereits deutlich erweitert, sagte Jürgen Köhnlein, der bayerische DPolG-Landesvorsitzende. „Wo es rechtlich zulässig und sachlich vertretbar ist, sollte von diesen Möglichkeiten konsequenter Gebrauch gemacht werden“, verlangt er. „Jede entfallene Vorführung spart nicht nur Transport- und Bewachungsaufwand, sondern setzt gleichzeitig Polizeikräfte für ihre eigentlichen Aufgaben frei.“

Justizbeamte nur an großen Standorten zuständig

Für die Vorführung von Gefangenen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Justizeinrichtungen gibt es in den drei größten Städten des Freistaats, also in München, Nürnberg und Augsburg, spezielle Einheiten des Justizvollzugsdienstes. In allen anderen Regionen ist allerdings die Polizei für den Transport und die Bewachung der Häftlinge zuständig.

Wie viele Arbeitsstunden dadurch bei der Polizei anfallen, ist im Detail nicht bekannt. Das Innenministerium in München erklärt, dass dazu zentral keine Statistik erstellt wird. Gewerkschaftler Köhnlein betont, dass unabhängig von der konkreten Stundenzahl feststehe, dass die Beamten durch Gefangenentransporte, Vorführdienste und Krankenhausbewachungen „in erheblichem Umfang“ gebunden würden. „Besonders deutlich zeigt sich dies bei Polizeiinspektionen an Standorten mit Justizvollzugsanstalten.“

Auch Florian Leitner, der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht das Problem. Die Anforderungen hätten sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert, sagt er. Die Polizistinnen und Polizisten transportierten heute nicht mehr nur Gefangene zu Gerichtsverhandlungen und zurück. Ausreisepflichtige Personen müssten wegen der Passbeschaffung zu Konsulaten begleitet und bei einer Abschiebung zu den Flughäfen gebracht werden. „Diese oftmals zeitintensiven Fahrten quer durch die Bundesrepublik binden zahlreiche Polizeikräfte, die für ihre originären Aufgaben fehlen“, meint Leitner.

Er verlangt, dass Justizbeamte zur Entlastung der Polizei noch stärker eingebunden werden. Sein Gewerkschaftskollege Köhnlein sagt zwar, es liege nahe, diese Aufgaben mehr auf die Justiz zu übertragen. Doch dies sei realistisch betrachtet vorläufig kaum umsetzbar. „Sowohl Polizei als auch Justiz stehen vor erheblichen Personalengpässen.“ Eine vollständige Übernahme dieser Dienste würde einen deutlichen Personalaufbau im Justizbereich erfordern. Dies sei derzeit nicht absehbar, sagt Köhnlein.

Ministerium versucht, die Arbeitsabläufe zu optimieren

Das Innenministerium betont, dass die Transportaufgaben der Polizei „regelmäßig mit einem großen personellen und organisatorischen Aufwand verbunden“ seien. Im Zusammenhang mit Abschiebungen rechnet das Ministerium perspektivisch dabei noch mit einem steigenden Aufwand.

Der Themenkomplex der Vorführdienste werde ständig überprüft, um Möglichkeiten der Optimierung zu finden. Allerdings sei dies auch ein sicherheitsrelevanter Teil der Polizeiaufgaben. „Ziel ist es, Prozesse fortlaufend weiterzuentwickeln und zu ökonomisieren und dabei zugleich eine effektive und sichere polizeiliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten“, erläutert ein Ministeriumssprecher.

Das bayerische Justizministerium sieht derzeit keine Möglichkeit, die Transporte und die Bewachung der Häftlinge über den bisherigen Rahmen an den drei großen Justizstandorten hinaus durch eigene Beamte vornehmen zu lassen. „Teilweise sind die Gerichtsstandorte und Justizvollzugsanstalten schlicht zu klein, um gesondert Personal für Vorführungen vorzuhalten“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums.

Auch der Einsatz der Justiz-Vorführdienste aus München, Nürnberg und Augsburg in anderen Regionen ist nach Angaben der Justizsprecherin nicht sinnvoll. Sie verweist darauf, dass die Justizbeamten dann oft längere Fahrtzeiten hätten, weil sie die Gefangenen erst in deren entfernten Haftanstalten abholen, zum Gericht bringen und anschließend ins Gefängnis zurückfahren müssten. Die regelmäßigen Leerfahrten von und zu den eigentlichen Dienstorten der Beamten kämen also zu den Transporten noch hinzu.

Dass die Polizei die Arbeitszeit, die sie für Gefangenentransporte aufwendet, gut anderweitig einsetzen könnte, zeigt auch die generelle Überstundenerfassung. Laut Innenministerium hatte im vergangenen Jahr zum Stichtag Ende November jede Beamtin und jeder Beamte im Schnitt immer noch 85 Mehrarbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto, auch wenn der Überstundenberg im Vergleich zum Vorjahr etwas kleiner geworden ist.















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