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Rente mit 63: Diese zwei Wege helfen gegen Abschläge

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Auch wenn die abschlagsfreie Frührente auf der Kippe steht, bleibt es möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Zwei Wege helfen, Abschläge auszugleichen. Die sogenannte Rente mit 63 dürfte in ihrer heutigen Form keine große Zukunft mehr haben. Politisch steht die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte unter Druck: Die Rentenkommission hatte ihre Abschaffung empfohlen , die Bundesregierung angekündigt, die Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Trotzdem bleibt der Wunsch vieler Beschäftigter, früher aus dem Berufsleben auszusteigen, groß – besonders bei Menschen, die gut verdienen oder durch Abfindungen früher finanziellen Spielraum haben. Wichtig ist dabei: Ein früher Rentenbeginn ist auch unabhängig von der abschlagsfreien Rente möglich . Wer mindestens 35 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann grundsätzlich schon ab 63 Jahren Altersrente beziehen. Das nennt sich Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird die gesetzliche Rente dann dauerhaft gekürzt. Pro Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, zieht die Deutsche Rentenversicherung 0,3 Prozent ab. Ab dem Jahrgang 1964 beträgt der maximal mögliche Abschlag damit 14,4 Prozent. Vor der Abschaffung: Diese Jahrgänge sollten noch die Frührente beantragen Rente mit 63 vor dem Aus: Für diesen Jahrgang wird es eng Für alle, die auf diese Weise früher in Rente gehen wollen, gibt es im Kern zwei Wege, um die Rentenkürzungen wettzumachen: Sie können die Abschläge durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ausgleichen oder die monatliche Lücke aus eigenem Vermögen schließen . Erst prüfen: Wie hoch wäre die Rente ab 63? Vor jeder Entscheidung steht eine konkrete Berechnung. Die jährliche Renteninformation reicht dafür nicht aus. Denn sie zeigt nur, wie hoch die spätere Rente ausfallen könnte, wenn bis zum regulären Rentenalter weiter Beiträge in ähnlicher Höhe eingezahlt werden. Wer wissen will, wie hoch die Rente für langjährig Versicherte bei einem Start mit 63 Jahren tatsächlich wäre, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung eine individuelle Auskunft anfordern. Sinnvoll ist auch eine sogenannte Kontenklärung . Dabei wird geprüft, ob alle relevanten Zeiten berücksichtigt wurden – etwa Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder frühere Beschäftigungszeiten. Das kann entscheidend sein, denn fehlende Zeiten können später Rentenansprüche kosten. Nicht entgehen lassen: Dieser Antrag erhöht Ihre Rente um 128 Euro im Monat Beispiel: So stark kann der Abschlag ausfallen Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine Beispielrechnung, über die das "Handelsblatt" berichtet. Dabei geht es um eine Person, die 35 Jahre lang gearbeitet und 8.450 Euro brutto im Monat verdient hat. Dieses Gehalt entspricht exakt der Beitragsbemessungsgrenze für 2026. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nur bis zu dieser Grenze Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. In dem Beispiel hätte die Person mit 63 Jahren bereits Rentenansprüche von 2.733 Euro brutto im Monat erworben. Würde sie bis 67 weiterarbeiten, läge die monatliche Rente bei 3.059 Euro. Geht sie aber schon mit 63 in Rente, fällt auf die bis dahin erworbene Rente ein Abschlag von 14,4 Prozent an. Aus 2.733 Euro werden dadurch 2.339 Euro. Die Kürzung beträgt also 394 Euro im Monat. Diese Lücke lässt sich auf zwei Arten schließen. Weg 1: Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Sonderzahlungen leisten, um spätere Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Umgangssprachlich ist oft davon die Rede, Rentenpunkte zu kaufen . Ein Rentenpunkt bringt aktuell 42,52 Euro monatliche Bruttorente. Der Kauf eines kompletten Rentenpunkts kostet derzeit 9.662 Euro. Wer also einen monatlichen Abschlag ausgleichen will, muss ausrechnen lassen, wie viele zusätzliche Entgeltpunkte dafür nötig sind. Mit dem Formular V0210 können Sie bei der Rentenversicherung einen entsprechenden Antrag auf Auskunft stellen. Im Beispiel mit 394 Euro monatlicher Rentenminderung reicht es allerdings nicht, einfach 394 Euro durch 42,52 Euro zu teilen. Denn auch auf die zusätzlich erworbenen Ansprüche wirkt der Abschlag bei einem vorzeitigen Rentenbeginn. Deshalb wären laut Berechnung gut 10,8 zusätzliche Rentenpunkte nötig. Kostenpunkt: knapp 105.000 Euro. Je höher die erwartete Rente mit 63, desto teurer wird der Ausgleich. Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro mit 63 beträgt der Abschlag 144 Euro im Monat. Um ihn auszugleichen, wären laut Berechnung rund 38.000 Euro nötig. Bei 2.000 Euro Monatsrente wären es rund 76.000 Euro, bei 3.000 Euro rund 115.000 Euro. Ohne Abschläge: Schlupfloch ermöglicht "Rente mit 63" Der Vorteil dieser Lösung: Die höhere Rente fließt lebenslang. Wer sehr alt wird, profitiert also besonders. Zudem können Sie solche Sonderzahlungen steuerlich geltend machen. Je nach Einkommen kann das die tatsächliche Belastung deutlich senken. Ein weiterer Punkt: Wer Sonderzahlungen leistet, muss später nicht zwingend früher in Rente gehen. Entscheiden Sie sich doch dafür, bis zur regulären Altersgrenze weiterzuarbeiten, erhöhen die zusätzlichen Zahlungen die spätere Rente. Ein legaler Trick, mit dem Sie Ihre Rente steigern können. Der Nachteil: Das Geld ist in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Sterben Sie früh, bleibt von den Sonderzahlungen für Erben in der Regel nichts übrig – abgesehen von möglichen Hinterbliebenenleistungen . Weg 2: Die Rentenlücke selbst schließen Die zweite Möglichkeit: Sie akzeptieren die niedrigere gesetzliche Rente und gleichen die Differenz aus eigenem Vermögen aus. Dafür kommen etwa Tagesgeld , Festgeld , Wertpapierdepots , Auszahlpläne, Mieteinnahmen oder andere private Rücklagen infrage. Diese Variante ist flexibler. Wer Geld in Eigenregie anlegt, kann selbst entscheiden, wie viel er monatlich entnimmt. Bleibt am Ende Vermögen übrig, können Sie es vererben. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings müssen Sie genauer planen. Denn niemand weiß sicher, wie lange das Geld reichen muss. Wer die Lücke nur für 15 Jahre kalkuliert, aber 95 Jahre alt wird, steht später möglicherweise vor einem Problem. Hinzu kommt die Inflation . Wer heute 394 Euro im Monat ausgleichen will, braucht in zehn oder 20 Jahren deutlich mehr, um die gleiche Kaufkraft zu erhalten. In der Beispielrechnung des "Handelsblatts" wird angenommen, dass die monatliche Lücke jedes Jahr um 2,5 Prozent steigt. Soll sie über 30 Jahre ausgeglichen werden, summiert sich der Bedarf auf mehr als 200.000 Euro. Damit ist die private Lösung teurer als der Ausgleich über die Rentenversicherung. Durch die jährlichen Rentenerhöhungen findet der Inflationsausgleich dort in der Regel automatisch statt . Dafür bleibt das Vermögen bei der privaten Variante flexibler verfügbar und kann gegebenenfalls an Angehörige fallen. Welche Lösung besser ist, hängt vom Einzelfall ab Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Wer eine sichere lebenslange Zahlung möchte und keine größeren Vermögenswerte vererben will, für den kann der Ausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung attraktiv sein. Besonders dann, wenn die Sonderzahlungen steuerlich stark wirken. Wenn Sie dagegen flexibel bleiben möchten, über größeres Vermögen verfügen oder Erben absichern wollen, könnten Sie mit einer privaten Lösung besser fahren. Dann sollten Sie aber sorgfältig planen, wie lange das Geld reichen soll und wie es angelegt wird. Auch die persönliche Gesundheit, die familiäre Situation, weitere Einkünfte und die Steuerbelastung spielen eine Rolle. Betriebsrente und Krankenversicherung nicht vergessen Wer früher in Rente gehen will, sollte nicht nur auf die gesetzliche Rente schauen. Auch eine Betriebsrente kann betroffen sein. Häufig beginnt sie erst mit dem Start der gesetzlichen Rente. Rufen Sie sie früher ab, kann die monatliche Zahlung niedriger ausfallen, weil Sie weniger Beiträge eingezahlt haben oder weil der Auszahlungszeitraum länger ist. Wichtig ist auch die Krankenversicherung. Wer gesetzlich rentenversichert ist und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt, zahlt Beiträge vor allem auf Renteneinkünfte . Kapitalerträge bleiben dort außen vor. Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich Versicherten aus. Bei ihnen werden auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. Privatversicherte können zwar einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, müssen ihre Prämien aber selbst tragen.














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