Kündigung nach Wiederheirat: EU-Gericht soll Sonderrechte für Kirchen prüfen 0 28.07.2016 18:13 WirtschaftsWoche Heute Als Arbeitgeber genießen die Kirchen Sonderrechte: So kann eine Wiederheirat nach Scheidung, wie im Fall eines Chefarztes die Kündigung bedeuten. Nun ruft das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof an. Партнёры Smi24.net Все новости за 24 часа Музыкальные новости Агрегатор новостей 24СМИ