Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei Bauarbeiter ums Leben gekommen sind, müssen sich am Mittwoch sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis wirft ihnen in ihrem Strafantrag grob fahrlässige Tötung vor. Das Strafmaß bei einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.