Nach einem Gewölbeeinsturz bei Bauarbeiten in Schärding, bei dem im September 2024 zwei Bauarbeiter ums Leben gekommen sind, standen am Mittwoch sowohl der Bauherr als auch der Ausführende vor dem Landesgericht Ried im Innkreis. Beide bekannten sich der angeklagten grob fahrlässigen Tötung nicht schuldig. Die Befragung der sich immer wieder widersprechenden Angeklagten dauert bis in den Nachmittag hinein. Das Strafmaß bei einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.