Anspruch auf Entschädigung - BGH zu Organspenden: Ärzte müssen umfassend aufklären
Karlsruhe (dpa) - Vor einer Lebend-Organspende müssen Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) umfassend über alle Risiken aufklären. Bei mangelhafter Aufklärung haben Patienten, die gesundheitliche Schäden davontragen, Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung, entschied der BGH am