Landesarbeitsgericht - VW darf mutmaßlichem Islamisten nicht kündigen
Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten die Richter am Montag in Hannover.