Neuregelung im Infektionsschutzgesetz - Bundestag stärkt die Rechte Behinderter bei Triage-Entscheidungen
Der Bundestag hat die Rechte behinderter Menschen im Fall von Triage-Entscheidungen gestärkt. Die ärztlichen Zuteilungsentscheidungen dürfen nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden.