50.000 Euro Strafe für das Entfernen von Taubennestern möglich (Merkur)
Stand: 04.04.2024, 16:15 Uhr Von: Andrea Stettner Kommentare Drucken Teilen Tauben nisten sich gerne auf Balkonen oder Dachböden ein. Die Nester zu entfernen oder zu zerstören, ist jedoch streng verboten – und kann ganz schön teuer werden. Laut