Urteil des Bundesgerichtshofs: Uferstreifen des Bodensees gehört nicht dem Landeigentümer
Wenn ein Uferstreifen am Bodensee aufgrund von klimatischen Bedingungen teilweise trockengelegt ist, darf der Eigentümer des Landes diesen nicht für sich beanspruchen. Das entscheidet der Bundesgerichtshof am Mittwoch.