Urteil im Fall Lügde: „Erschreckend empathielos und unfassbar gleichgütig“
In einem vom Hauptverfahren abgetrennten Verfahren im Missbrauchsfall Lüdge wurde ein 49-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er wurde der Anstiftung und Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern für schuldig befunden. Damit ist das erste Urteil gefallen.