„Wir lassen kein Opfer stehen“
Im Mittelpunkt des Strafprozesses steht gewöhnlich der Täter. Erst seit 1986 stärkt eine Reihe von Opferschutzgesetzen die Rechte der Geschädigten. Menschen, die von Sexual- und Gewaltdelikten betroffen sind, finden im Land seit 20 Jahren Unterstützung durch engagierte Zeugenbegleiterinnen.